Niedersachsen plant ein neues Hundegesetz noch für den Sommer 2011. Ziel der neuen Paragraphen ist die Kontrolle aggressiver Hunde. Zahlreiche Beißattacken sind der Grund dafür, dass sich das Augenmerk der Gesetzgeber neuerdings auf eine amtlich geregelte Hundehaltung richtet. Artgerechte Hundehaltung ist nach wie vor kein Thema.
Ein elementarer Schritt zur Kontrolle der Hundehaltung ist die Pflicht, Hunden einen Mikrochip einzupflanzen. Dieser Microchip enthält den Namen und die Adresse des Hundehalters, die in einer Datenbank gespeichert werden. Diese Daten können mit einem Lesegerät sichtbar gemacht werden. Der Chip ist bereits in einigen europäischen Ländern für unterschiedliche Haustiere Pflicht und gilt als einzige fälschungssichere Methode zur Ermittlung von Hundehaltern.