Mit dem Hund über Wiesen und Felder zu tollen und durch die Wälder zu joggen, ist ein toller Freizeitspass für Mensch und Tier. Doch gerade in der Zeit von März bis Juli müssen Hundebesitzer aufpassen.
Denn es beginnt nun die Brut-, Setz- und Aufzuchtzeit der Wildtiere und Vögel. Dies bedeutet eine Einschränkung beim Spaziergang mit dem vierbeinigen Freund. Dieser muss nämlich zum Schutz der freilebenden Tiere ein wenig in seiner Freiheit eingeschränkt werden. Dass bedeutet: Die Hundeleine anlegen!
Die gesetzlich vorgeschriebene Leinenpflicht ist in den verschiedenen Bundesländern und Kommunen grundsätzlich unterschiedlich geregelt. In der freien Landschaft und im Wald müssen Hunde in Niedersachsen, im Land Bremen und in der Rödermark ab dem 01.04.2011 an die Hundeleine. Insbesondere in ausgewiesenen Wildruhezonen und Naturschutzgebieten gehört der geliebte Vierbeiner generell überall an die Leine.
Auch wenn die Bestimmungen nicht in allen Bundesländern so streng ausgelegt werden wie in Niedersachsen, sollte der Hundebesitzer sich nicht nur der gesetzlichen Bestimmungen wegen seinen Hund in Feld, Wald und Wiese an die Hundeleine nehmen. Denn der Schutz frei lebender Tiere, insbesondere von Wachteln, Rebhühnern, Kiebitzen, Wiesenpieper, Laubsängern, Nachtigallen und Rotkehlchen, sollte schließlich dem Tierliebhaber im Hundebesitzer genauso am Herzen liegen, wie das Wohlbefinden seines kleinen Lieblings.