Strengere Regeln zur Hundehaltung in Niedersachsen

Niedersachsen plant ein neuesStrengere Gesetze in der Hundehaltung in Niedersachsen. Hundegesetz noch für den Sommer 2011. Ziel der neuen Paragraphen ist die Kontrolle aggressiver Hunde. Zahlreiche Beißattacken sind der Grund dafür, dass sich das Augenmerk der Gesetzgeber neuerdings auf eine amtlich geregelte Hundehaltung richtet. Artgerechte Hundehaltung ist nach wie vor kein Thema.

Ein elementarer Schritt zur Kontrolle der Hundehaltung ist die Pflicht, Hunden einen Mikrochip einzupflanzen. Dieser Microchip enthält den Namen und die Adresse des Hundehalters, die in einer Datenbank gespeichert werden. Diese Daten können mit einem Lesegerät sichtbar gemacht werden. Der Chip ist bereits in einigen europäischen Ländern für unterschiedliche Haustiere Pflicht und gilt als einzige fälschungssichere Methode zur Ermittlung von Hundehaltern.
Weiterhin ist der Zwang zum Abschluss einer Haftpflichtversicherung im neuen Hundegesetz im Gespräch. Dieser besteht zurzeit lediglich regional und für bestimmte Hunderassen.

Der wackeligste Punkt im neuen Hundegesetz ist sicherlich die Forderung, dass unerfahrene Hundebesitzer, also Personen, die zum ersten Mal einen Hund halten, Ihre Sachkenntnis nachweisen müssen. Einerseits kann dies als Eingeständnis für einen Sachverhalt interpretiert werden, der von Haltern von „Listenhunden“ schon lange vorgebracht wird: Nicht die Rasse macht die Aggression, sondern die nicht artgerechte Hundehaltung. Andererseits wirft dies kritische Fragen auf.

1. Wie ermittelt man, wer Neuling in Bereich artgerechte Hundehaltung ist, wenn das Gegenteil behauptet wird?
2. Müssen Züchter, Tierheime, Privatpersonen und alle Personen oder Gesellschaften, die einen Hund abgeben, den Kompetenznachweis verlangen beziehungsweise eruieren, ob dieser notwendig ist?
2. Wird für die Haltung eines Tibetterriers und eines Irischen Wolfshunds derselbe Maßstab angelegt?
3. Wer bescheinigt die Kompetenz zur Hundehaltung?

Auf Frage eins gibt es möglicherweise nur eine Antwort: Nicht zuverlässig festzustellen. Dabei dürfte die Anzahl derer, die Erfahrung vortäuschen, nicht gering ausfallen, da Hundeführungskurse Geld kosten. Frage zwei impliziert bereits, dass es den meisten Menschen, Vereinen und so weiter unmöglich sein dürfte, zu ermitteln, ob ein künftiger Hundehalter Erfahrung hat oder erst einen Kursus absolvieren muss. Frage drei erklärt sich selbst. Mehr noch: Wer beispielsweise ermitteln möchte, ob ein Hundehalter finanziell in der Lage ist, einen Hund zu halten, muss fairerweise zu den allgemeinen Ausgaben die zu erwartenden Tierarztkosten vieler Rassehunde addieren, die durch Qualzucht oder übertriebener Hinzüchtung auf wenige bestimmte Merkmale entstehen. Mögliche Antworten auf Frage vier: Die Leckerli-Päpste, die Polizeiausbilder, die Kämpfer für artgerechte Hundehaltung …