Die Hundehaftpflichtversicherung

Der Hund dürfte wohl zu den beliebtesten Haustieren überhaupt zählen. Schließlich ist jeder Hund ein treuer und liebevoller Begleiter durchs Leben, der dem Menschen die Zuneigung, die er selbst erhält, auch wieder zurückgibt. In Deutschland beispielsweise werden mehr als fünf Millionen Hunde gehalten. Geht es um die Hundehaftpflichtversicherung, sind die Halter aber eher nachlässig, denn nicht einmal die Hälfte aller Hundehalter hat einen entsprechenden Versicherungsschutz abgeschlossen. In diesem Fall müssen Hundehalter die Schäden, die von ihren vierbeinigen Freunden verursacht werden, selbst übernehmen, was unter Umständen teuer werden kann.

Hinzu kommt, dass die Pflicht für den Abschluss einer Hundehaftpflichtversicherung von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich ist. Während einige Bundesländer den Versicherungsschutz zur Pflicht gemacht haben, ist er in anderen freiwillig. Ein verantwortungsbewusster Hundehalter sollte also in jedem Fall eine Hundehaftpflichtversicherung abschließen, schon allein, um nicht für eventuelle Schadenersatzansprüche haftbar gemacht zu werden.

Was ist im Versicherungsschutz enthalten?

In aller Regel werden durch die Hundehaftpflichtversicherung dieselben Schäden abgedeckt wie bei einer privaten Haftpflichtversicherung. Das sind:

– Personen- und Sachschäden

– Vermögensschäden sowie reine Vermögensschäden

Zu den Sachschäden werden auch jene Schäden gezählt, die der Hund einem anderen Hund zufügt. Laut deutschem Recht gilt ein Hund nämlich als „Sache“. Was unter dem Begriff „Personenschäden“ verstanden wird, ist hingegen relativ klar. Hierbei handelt es sich um die Regulierung der Kosten, sollte der Hund eine Person beißen. Vermögensschäden sind üblicherweise eine Folge dieser Schäden. Bezüglich der „reinen“ Vermögensschäden ist der Versicherungsschutz dagegen auf einen bestimmten Betrag gedeckelt. Grundsätzlich haften Hundehalter übrigens auch für jeden Schaden, den ihr Hund anrichtet, wenn er sich außerhalb der Reichweite des Halters aufhält, beispielsweise in einer Hundetagesstätte.

Die Haftpflichtversicherung für Kampfhunde

Einen Versicherer zu finden, ist für Hundehalter, die sich einen Kampfhund anschaffen, etwas schwieriger. Zwar werden für die sogenannten Listenhunde von einigen Versicherern Hundehaftpflichtversicherungen angeboten, jedoch sind die Prämien hier sehr hoch. Der Grund dafür besteht darin, dass Risiko der Versicherer bei diesen Rassen höher ist. Folgende Rassen zählen unter anderem zu den Listenhunden:

– Staffordshire

– American Staffordshire

– Bullmastiff

– Pit Bull Terrier

– Bullterrier

– Bordeaux Dogge

– Terrier

Vereinbart der Hundehalter eine Selbstbeteiligung, lässt sich die Prämie aber reduzieren. Die Verantwortung dafür, ob ein Hund extrem kampfbereit ist, trägt übrigens stets der Halter, weil dieser ihn abrichtet und erzieht.

Die Besonderheiten der Hundehaftpflichtversicherung

Wer eine Hundehaftpflichtversicherung abschließen möchte, muss allerdings einiges beachten. Diese Punkte sind dabei besonders wichtig:

– Die Mindestsumme, die laut Gesetzgeber bei einer Million Euro liegt

– Sind Fremdhalter mitversichert?

– Die Zusicherung, dass auch im Fall einer nicht gewollten Deckung der Versicherungsschutz greift

– Sind Schäden an Mietsachen, in der Hundetagesstätte oder im Hotel gedeckt?

Vereinbart der Hundehalter eine Selbstbeteiligung, kann er die Prämie reduzieren. Wichtig ist vor allem, dass bei den verschiedenen Schadensarten die Deckungssumme ausreichend hoch ist. Für Züchter besteht dabei die Möglichkeit, dass ihre Welpen kostenlos bei der Mutter mitversichert werden können.

Wie ist die Lage bei Privatpersonen?

Wird ein Familienmitglied beim Spielen mit dem Hund verletzt, zahlt die Hundehaftpflichtversicherung kein Schmerzensgeld. Die Familienmitglieder können aber unter Umständen in den Leistungskatalog einbezogen werden.

Wichtig: die namentliche Nennung

Wird eine Hundehaftpflichtversicherung abgeschlossen, muss der Hund namentlich genannt werden, ebenso wie der Hundehalter und andere Personen, die den Hund betreuen. Gewerbliche Hundesitter sind jedoch vom Versicherungsschutz ausgeschlossen. Diese müssen eine eigene Versicherung abschließen. Die Laufzeit kann der Hundehalter selbst wählen, üblich sind aber einjährige Laufzeiten, die sich automatisch verlängern, wenn der Vertrag nicht gekündigt wird. Es gibt aber sehr wohl auch Versicherungsverträge mit einer Laufzeit von bis zu zehn Jahren.

Der Ein-Jahres-Vertrag stellt  für den Hundehalter allerdings eine ideale Lösung dar. Schließlich kann er den Vertrag mit einer Kündigungsfrist von drei Monaten kündigen. Bei Verträgen mit fünf- oder zehnjähriger Laufzeit kann der Versicherungsschutz frühestens gegen Ende des dritten Versicherungsjahres gekündigt werden.