Umgängliche Hunde, die weder Mitreisende noch deren Hunde belästigen, können problemlos mit der Bahn reisen. Bei Reisen ins Ausland sind die Einfuhrbestimmungen sowie die Regelungen der Bahn des entsprechenden Landes zu beachten.
In Deutschland, sowie in den meisten europäischen Ländern, fahren kleine Hunde, Blindenhunde und Behindertenbegleithunde kostenlos mit. Für andere, größere Hunde, ist der halbe Fahrpreis zu entrichten. Vor Fahrtbeginn ist es empfehlenswert, mit dem Hund ausgiebig Gassi zu gehen, damit es ihn während der Fahrt nicht „zwickt“. Ideal ist es, wenn er sich dabei frei bewegen und richtig austoben kann, sodass er hinterher recht müde ist und sich die Fahrt über ruhig verhalten wird. In der Bahn besteht Leinenpflicht und bei größeren Hunden kann der Schaffner auf das Anlegen eines Maulkorbes bestehen.
Im Gegensatz zur Reise mit dem eigenen Auto kann der Zug nicht zwischendurch einmal angehalten werden, weil Bello mal „muss“. Bei längeren Bahnreisen sollten deshalb Bahnverbindungen mit ausgedehnten Umsteigepausen gewählt werden. Auch frisches Wasser und ein paar Hundecracker sind bei längeren Fahrten mit der Bahn angebracht.
Für Hundekenner absolut unverständlich, jedoch klare Regelung: Sogenannte Kampfhunde dürfen mit der Bahn nicht mitreisen.