Der Bundesverband Menschen für Tierrechte erklärte den Beagle, stellvertretend für alle Hunde, als Versuchstier des Jahres 2013. Der Bundesverband will mit dieser Aktion darauf hinweisen, dass die EU-Verordnung nach wie vor Tierversuche an Hunden für die Tests von Pflanzenschutzmitteln vorschreibt. Obwohl Wissenschaftler seit Ende der 90er Jahre den Beweis erbracht haben, dass diese zweijährigen Giftigkeitstests keine neuen Erkenntnisse zu den bisher durch Ratten- und Mäuseversuche gewonnenen erbringen, bleibt der Versuch an Hunden obligatorisch.
Seit 2003 ernennt der Bundesverband Menschen für Tierrechte jährlich ein Tier zum Versuchstier des Jahres, um öffentlich auf Tierversuche hinzuweisen und den Stand der Forschung zu den tierversuchsfreien Möglichkeiten publik zu machen. Mit dieser Aktion wurden bereits erste Erfolge erzielt. So konnten bislang drei Testverfahren an Goldorfe, „Muschelmaus“ und Kaninchen durch tierversuchsfreie Testverfahren ersetzt werden.