Für Reisen in das europäische Ausland gilt seit dem 3. Juli 2011 eine Kennzeichnungspflicht für Hunde, Katzen und Frettchen mittels Mikrochip. Ausnahme hierzu bilden Tiere, die vor dem 3. Juli 2011 geboren und tätowiert wurden. Einen sicheren Grenzübertritt gewährt diese Ausnahmeregelung jedoch nicht. Das Problem liegt dabei in dem Ermessensspielraum des jeweiligen Grenzbeamten. Die Tätowierung muss nämlich einwandfrei lesbar sein. Ob dies der Fall ist, richtet sich nach dem Sehvermögen des Zöllners. Außerdem hat der Halter den Nachweis darüber zu erbringen, dass die Tätowierung vor dem besagten Stichtag vorgenommen wurde. Wer also sicher in den Urlaub reisen möchte, der sorgt vorher für eine Kennzeichnung seines Hundes mittels Mikrochip. Dies ist bei jedem Tierarzt möglich und kostet circa zwischen 30 und 40 Euro.