Kein generelles Verbot mehr für das Halten von Katzen und Hunden in der Mietswohnung!
Wie der Bundesgerichtshof in Karlsruhe in seinem Urteil Az.: VIII ZR 168/12 entschied, sind Klauseln in Mietverträgen, die ein generelles Haltungsverbot von Hunden und Katzen beinhalten, rechtswidrig. Solche Klauseln benachteiligen den Mieter in einseitiger und unangemessener Weise, so die Karlsruher Richter. Der Mieter hat während der Mietzeit das Recht zum Gebrauch der Mietsache. Zu diesem …