Hundesteuer

Als Hundesteuer wird eine bestimmte Gemeindesteuer bezeichnet, die in Deutschland von allen Hundehaltern für jeden privat gehaltenen Hund erhoben wird. Als Steuer ist die Hundesteuer eine gesetzlich geregelte öffentliche Abgabe, mit der keine direkten Leistungen, wie zum Beispiel das Beseitigen von Hundekot auf öffentlichen Straßen oder Wegen, verbunden sind.

Sie wird nach dem sogenannten Gesamtdeckungsprinzip von jeder Kommune zur Finanzierung verschiedener lokaler Aufgaben erhoben.Das Hundesteuergesetz variiert je nach Bundesland.

Hundesteuern sind nach dem deutschen Steuerrecht als sogenannte Jahressteuer vom Hundehalter pro jeweils gehaltenem Hund erhoben. Sie ist darüber hinaus eine direkte Steuer, denn der Steuerungspflichtige ist zugleich auch der Halter des Hundes, für den die Steuer fällig ist.

In den einzelnen deutschen Bundesländern wird die Hundesteuer gemäß dem jeweils geltendem Kommunalabgabegesetz festgeschrieben. In den drei deutschen Stadtstaaten Berlin, Bremen und auch Hamburg gilt ein direktes Hundesteuergesetz. Einzelne deutsche Kommunen wie zum Beispiel Eschborn verzichten allerdings im Gegensatz zu den meisten Kommunen auf die Einziehung einer Hundesteuer. Am bekanntesten ist die Kommune Hörstel in NRW, die bereits seit Jahren keine Hundeabgabe erhebt, aber für das aktuelle Jahr mit der Einführung einer Steuerpflicht für Hundehalter plant.

Da die Hundesteuererhebung eine ausschließlich kommunale Aufgabe ist, variieren die Steuersätze von Gemeinde zu Gemeinde in ganz Deutschland. Oftmals ist die Steuerhöhe für einen Zweit- oder Dritthund höher festgesetzt als für nur einen Hund im Haushalt. Zusätzlich zur allgemeinen Hundesteuerregelung gibt es darüber hinaus in zahlreichen Kommunen auch noch stark erhöhte Steuersätze für verschiedene Hunderassen, sogenannte Listenhunde oder auch Kampfhunde. Diese Sonderregelung für solche bestimmten Hunderassen wurde im Jahr 2000 vom deutschen Bundesverwaltungsgericht im Grundsatz als zulässig erachtet.

Viele fragen sich: Wozu zahlen wir eigentlich Hundesteuern? Damit sind zwei bestimmte Zielstellungen verbunden.

Einerseits ist die Erhebung einer Steuer für Hundehalter eine kommunale Einnahme. Im Jahr 2002 lagen die gesamten Einnahmen aus der Hundesteuer in Deutschland bei insgesamt rund 196 Millionen Euro. Im Bevölkerungsreichsten Bundesland in Deutschland, Nordrhein-Westfalen, konnten im Jahr 2008 rund 75 Millionen Euro an Hundesteuern verzeichnet werden. Dies sind umgerechnet etwa 4,14 pro dort lebendem Einwohner.

Andererseits dient die Besteuerung von Hunden einen bestimmten Zweck von Ordnungspolitik, damit die Anzahl von Hunden in einem bestimmten kommunalen Gebiet begrenzt werden kann und nicht unverhältnismäßig hoch liegt. Die kommunalen Regelungen für die Besteuerung von Hunden bezieht sich ausschließlich auf Hundehaltung zu privaten Zwecken. Wer Hunde zu gewerblichen Zwecken hält, der darf keinesfalls besteuert werden.

Für viele Personen, auch für viele Hundehalter, ist allerdings die Argumentation einiger Hundehalter, dass mit der Hundesteuer die Beseitigung des Hundekots von öffentlichen Plätzen eine kommunale Aufgabe ist, nicht nachvollziehbar. Denn nicht der Hundekot wird besteuert, sondern der Hund. Und schließlich erhält man mit dem Zahlen der KFZ-Steuer auch nicht die Erlaubnis, sein Fahrzeug einfach auf dem nächstbesten Fußweg stilllegen zu können.