Vor Reiseantritt Hunde impfen?

Ein Kurzurlaub in Österreich, nur zwei, drei Tage – ein bisschen Wandern gehen und der Hund ist dabei. Das klingt verlockend und ist es auch. Urlaub mit Hundin den Nachbarstaaten oder im nahen europäischen Ausland ist für Hundhalter und Tier eine schöne Sache. Der Transport ist geregelt, keine Extrakosten, bequeme An- und Abfahrt.

Plant man zum Beispiel einen solchen Urlaub mit Hund, so gilt es jedoch einiges zu beachten. Ein Hund sollte als Welpe bereits eine dreifach bzw. fünffach Impfung erhalten haben, in der die Erreger für Staupe, Hepatitis c.c., Parvovirose, die sogenannte Katzenseuche, Leptospirose, ZwingerhuUrlaub mit Hunden - Welche Impfungen sind nötig?sten und Tollwut abgedeckt sein sollten. Ein solche Impfung im Welpenalter kostet zwischen EUR 75,- und EUR 90,- und beugt eventuellen Problemen im Reiseland vor.

Wenn Sie Hunde impfen lassen, sollten Sie sich dies durch das sogenannte „green cross formular“, dem internationalen Impfpass verifizieren lassen. Dieses Formular klärt in verschiedenen Sprachen über die Impfungen auf, die der Hund im Laufe seines Lebens erhalten hat. Dieses Dokument ist durchaus nützlich, da der Hundbesitzer im Ernstfall die Impfungen des Tieres nachweisen kann.

Beim Urlaub mit Hunden in Österreich zum Beispiel ist ein ärztliches Tollwutimpfzeugnis zwingend. Dieses Zeugnis muss den Name und die Anschrift des Tierhalters, eine genaue Beschreibung des Tieres über Rasse, Geschlecht, seinem Alter und seiner Farbe enthalten. Die Impfung über diesen Erreger muss auch bei einem kurzen Urlaub mit Hund mindestens dreißig Tage alt sein. Sie darf aber auch nicht länger als 12 Monate zurück liegen. Hat man seinen Hund also im Welpenalter Impfen lassen, so ist das kein ausreichender Schutz für die gesamte Lebensdauer ihres Tieres. Bei einem Urlaub mit Hund ohne entsprechenden Nachweis droht dem Hundebesitzer nicht nur eine Geldstrafe, sondern die sofortige Ausreise.

Auch in Italien muss eine Tollwutimpfung mindestens 20 Tage jung und höchstens 11 Monate alt sein. Plant man einen Urlaub mit Hund in Kroatien oder Slowenien, so darf der Tollwutimpfschutz höchsten 6 Monate alt sein. Möchte man einen schönen Strandurlaub in Dänemark erleben, so muss der Hundehalter ein Tollwutimpfzeugnis in Deutsch, Englisch, Französisch und Dänisch vorweisen, aus dem hervor geht, dass die Impfung mindestens 30 Tage jung und nicht älter als 12 Monate vor der Einreise war .

Sucht man auf den britischen Inseln oder Irland Entspannung in einem Urlaub mit Hund so darf man nur Einreisen, wenn man eine erteilte Genehmigung des britischen Konsulates hat. Auch ein Kurztrip nach Frankreich hat so sein Tücken. Ein Hund der jünger als 3 Monate ist, darf nicht einreisen. Der Tollwutimpfschutz muss 30 Tage vor der Einreise geimpft worden sein und darf nicht älter als drei Monate sein. Allerdings werden jährliche Impfungen anerkannt.