Artgerechte Haltung

Was gehört alles zur artgerechten Hundehaltung?

Vor der Anschaffung eines Hundes sollte gut überlegt sein, was man alles für einen Hund benötigt, ob genügend Zeit und Platz vorhanden ist, welche Hunderasse mit ihren entsprechenden Charaktereigenschaften zu einem passt und ob es ein großer oder ein kleiner Hund werden soll.

Kommt die gewählte Hunderasse mit eventuell vorhandenen Kindern gut aus? Besonders kinderlieb sind beispielsweise Golden Retriever, Dalmatiner oder Border Collies.

An oberster Stelle ist der Schutz der Tiere im Artikel 20 a des Grundgesetzes festgeschrieben.Die relevanten Gesetze für die Hundehaltung sind in den Ländergesetzen verankert, allerdings sind die Vorschriften in jedem Bundesland verschieden. Jeder sollte sich über die in seinem Bundesland geltenden Regeln zur Hundehaltung vorab informieren.

Dazu kommt, dass beispielsweise die Anleinpflicht in der jeweiligen Gemeindeordnung geregelt wird.

Zusätzlich sind wichtige Umgangsregeln im Tierschutzgesetz und in der Tierschutz-Hundeverordnung verankert, wie z.B. Verbote: die Abrichtung auf Schärfe, das Kupierverbot (sprich das Amputieren von Körperteilen), der Einsatz von Schmerz zufügenden Erziehungsmitteln – wie beispielsweise Ketten- und Würgehalsbänder oder Stromreizgeräte.

Das „Gesetz zur Bekämpfung gefährlicher Hunde“ ist in der Polizeiordnung im Bundesgesetz verankert und dient dem Schutz der Öffentlichkeit. Dort werden 4 Hunderassen als gefährlich eingestuft: Bullterrier, Staffordshire Bullterrier, Pitbull-Terrier, American Staffordshire Terrier und die jeweilige Kreuzung untereinander oder mit anderen Rassen.

Hunde brauchen jede Menge Auslauf. Im Idealfall sollte ein Hund mindestens 3-mal täglich ausgeführt werden. Dieses sollte nicht nur der Verrichtung der Notdurft dienen, sondern das Tier braucht eine aktive Beschäftigung, entweder mit Spielen oder Erziehungsübungen. Auch sollten Hunde nicht ständig an der Leine geführt werden, sondern zwischendurch frei rennen dürfen. Dieses ist zudem sehr bedeutend im Zusammentreffen mit anderen Hunden. Das unangeleinte Spiel ist ein wichtiger Punkt im sozialen Umgang der Tiere.

Dimension und Art der Beschäftigung hängen unmittelbar mit dem Gesundheitszustand und hauptsächlich mit der Rasse des Hundes zusammen: Große und lauffreudige Hunde wie z.B. Jagdhunde, Schlittenhunde, Schäferhunde oder Windhunde brauchen sehr viel Auslauf; normalen Auslauf benötigen beispielsweise die „Wach-, Hof- und Haushunde“, Terrier, Pinscher, Schnauzer, Sennen- und Hirtenhunde.

Hunde brauchen eine dauerhafte Bezugsperson, die ständigen Kontakt zu dem Tier hält. Hunde sind Rudeltiere – ein dauerndes Alleinlassen führt oft zu psychischen Störungen und widerspricht einer artgerechten Hundehaltung.

Hunde sollten nicht im Zwinger oder gar an der Kette gehalten werden, sondern im Haus oder in der Wohnung mit einem geeigneten Rückzugsort. Eine Fütterung sollte mindestens einmal täglich stattfinden und wichtig ist das stets vorhandene Frischwasserangebot.

Einmal jährlich ist eine Untersuchung beim Tierarzt angesagt und die Hunde sollten regelmäßig entwurmt und geimpft werden.