Ferien mit Hund – Reisepass und Chip sind ab sofort Pflicht

Chip und EU-Heimtierausweis - ein Muss bei den Ferien mit HundAuch die Haustiere reisen nicht länger ohne Reispass. Laut einer EU-Richtinie braucht es für die Ferien mit Hund ab 2011 nun zwingend einen Identifikationschip. Bisher galt die Tätowierung noch als Übergangsregel. Aber es geht nicht nur um die Ferien mit Hund. Auch Katzen, Frettchen und eine Liste anderer typischer Heimtieren werden damit ausgestattet. Dabei stellt sich natürlich die Frage, weshalb überhaupt noch ein Identifikationschip notwendig ist, wo doch seit 2004 auch der blaue EU-Heimtier-Ausweis mitgeführt werden muss.

Auf dem Datenträger befindet sich eine individuelle Kennzeichnungsnummer. Allein diese Nummer und keine Informationen zur Art des Tieres, Geschlecht, Geburtsdatum, Name, Fellkleid und das Datum, an dem der Chip implantiert wurde. Diese Nummer ist auch auf dem EU-Heimtierausweis festgehalten. Damit wird bewiesen, dass Ausweis und Tier unzweifelhaft zusammengehören. Mit dieser Maßnahme soll vor allem Einheitlichkeit geschaffen werden. Vorher galten viele unterschiedliche Regeln. Die Ferien mit Hund konnten darum sehr kompliziert werden. Außerdem kann das Tier identifiziert werden, falls es wegläuft oder gestohlen wird. Und auch der Gedanke, die Tollwut einzudämmen, spielte eine Rolle. Dabei können auch Impfungen in den Ausweis eingetragen werden.
Natürlich soll der Chip das Tier nicht behindern oder ihm gar Unannehmlichkeiten bereiten, dabei aber gleichzeitig ein Leben lang funktionieren. Die Nummer setzt sich aus dem Code des Mitgliedstaates zusammen und einem Firmenchiffre. Jener Firma, die den Chip hergestellt hat. Implantiert wird der Datenträger mit einer kleinen Spritze ohne die Haut. Das macht der Tierarzt und gibt dabei auch den fälschungssicheren Ausweis aus. Zusammen kostet das 80 Euro.

Wenn die Ausnahmeregelung der Tätowierung ausläuft, dann kann es bei den Ferien mit Hund für Halter und Tier ohne Chip aber große Probleme geben. Beispielsweise könnten die Tiere direkt von der Grenze zurückgeschickt oder sogar in Quarantäne gebracht werden. Dort verbleiben sie dann mindestens 4 Monate – eine strikte Sicherheitsmaßnahme. Trotzdem werden einige EU-Staaten auch in Zukunft besondere Untersuchungen fordern. Diese sind Großbritannien, Irland, Schweden und Malta.