Kosten

Die Hundehaltung unterliegt dem Hundesteuergesetz und ist mit verschiedenen Kosten verbunden. Bereits mit der Anschaffung ist in der Regel der Kaufpreis oder eine Schutzgebühr fällig. Hinzu kommen die Erstausstattung und laufende Kosten. Zu den laufenden Kosten zählen in jedem Fall die Ernährung, die jährliche Impfung und die gesetzliche Hundesteuer. In manchen Bundesländern ist auch der Abschluss eine Hundehaftpflicht obligatorisch. Eine Tierkrankenversicherung kann sinnvoll sein, ist aber freiwillig.

Das Hundesteuergesetz schreibt nach der Anschaffung die zeitnahe Anmeldung des Hundes am Wohnort vor. Zuständig ist die Ordnungsbehörde oder die Gemeindeverwaltung. Jährlich ist mit der Anmeldung ein ortsabhängiger Betrag zu entrichten – die Hundesteuer. Als Nachweis erhält jeder gemeldete Hund eine Hundemarke. Ein Verstoß gegen das Hundesteuergesetz wird als Ordnungswidrigkeit geahndet und kann neben dem Entzug des Hundes teure Folgen haben.

Einmal im Jahr muss der Hund durch einen Tierarzt geimpft werden und in regelmäßigen Abständen entwurmt, was ebenfalls mit Kosten verbunden ist. Im Falle einer Krankheit sind weitere Tierarztbesuche erforderlich. Bei einem Unfall, einer Operation oder einer chronischen Krankheit kann schnell die Grenze der finanziellen Belastbarkeit erreicht sein, so dass unter Umständen der frühzeitige Abschluss einer Tierkrankenversicherung sinnvoll ist.

Um finanzielle Risiken zu minimieren, lohnt sich auch, falls nicht ohnehin gesetzlich vorgeschrieben, eine Hundehaftpflicht. Diese tritt gegen eine vergleichsweise geringe jährliche Prämie in Kraft, wenn ein Schaden durch den Hund entsteht. Läuft er unvorhergesehen auf die Straße und verursacht einen Unfall, kommt die Hundehaftpflicht, je nach Vertrag, für Personen- und Sachschäden auf.