Trennungshunde

Hunde lieben ihr Frauchen und ihr Herrchen; es ist ihre Familie, ihr Rudel. Geht die Beziehung in die Brüche, leidet auch der Hund unter den Streitereien. Bei der Trennung werden letztendlich Hund und Katze untereinander aufgeteilt, wie Kaffeeautomat und Waschmaschine. Aus den glücklichen Familienhunden werden traurige Trennungshunde. Ein Besuchsrecht, wie es bei Kindern üblich ist, gibt es in diesem Falle nicht, da es sich bei Tieren laut Gesetz um „Sachen“ handelt. Der Versuch einer Frau, die Hundebetreuung an zwei Tagen in der Woche gerichtlich durchzusetzen, wurde vom OLG Hamm mit einer sehr sachlichen (im wahrsten Sinne des Wortes) Begründung vereitelt.

Auch wenn sich jedem Hundefreund bei den „sachlichen“ Worten die Nackenhaare sträuben, so ist diese Entscheidung dennoch zu befürworten. Trennungshunde gewöhnen sich nach einer Weile an die neue Situation und kommen damit klar. Durch regelmäßige Besuche wird dieser Gewöhnungsprozess jedoch jedes Mal unterbrochen und die Trennungshunde warten vergeblich darauf, ihr „Rudel“ wieder vervollständigen zu können.